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Nachhaltigkeit

Offenlegung gemäss Verordnung (EU) 2019/2088 über die nachhaltigen Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken

Im Zuge einer Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (insurance-based investment product, IBIP, z.B. Fondsgebundene Lebensversicherungen und indexgebundene Lebensversicherungen), (Art. 4 Abs. 17 VersVertG,) sind wir als Versicherungsvermittler verpflichtet, zu erheben, ob und inwiefern wir bei der Veranlagung Ihres Kapitals die Nachhaltigkeit von Versicherungsanlageprodukten berücksichtigen sollen.

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